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bKV steuerlich absetzen als Gründer – was gilt wirklich?

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MarketingOpt33
Beiträge: 2
Themenstarter
(@marketingopt33)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#41]

Hey zusammen,

ich grübel gerade schon eine Weile über das Thema bKV und Steuern und komme nicht so richtig weiter. Wir sind ein kleines Team, ich plus zwei Festangestellte, GmbH seit letztem Jahr. Jetzt will ich die betriebliche Krankenversicherung einführen – nicht nur wegen der Mitarbeiterbindung, sondern weil ich gelesen habe, dass das steuerlich einiges bringen kann.

Mir ist aber nicht klar, was genau ich als Gründer/Geschäftsführer davon abziehen kann und was für die Angestellten gilt. Ich mein, die Beiträge zahlt ja die Firma – aber wie läuft das dann konkret? Sind die Beiträge für die Mitarbeiter einfach Betriebsausgaben? Und gilt da irgendein Freibetrag, ich glaube ich hab da irgendwas von 50€/Monat gelesen, aber bin mir nicht sicher ob das noch aktuell ist nach den letzten Steuerreformen.

Und was ist mit mir selbst als GF? Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt in der eigenen GmbH – ändert das was an der Behandlung?

Ich frag das hier auch deswegen weil ich gerade eh die Sommermonate nutze um Verwaltungskram aufzuräumen bevor Q3 so richtig losbricht. Würde mich freuen wenn jemand aus eigener Erfahrung berichten kann, nicht nur Paragrafen rauskopieren. Danke schon mal!

VG MarketingOpt33


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6 Antworten
Markus R.
Beiträge: 3
(@markus-reinhart)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich komm aus dem Gesundheitsbereich (digitales Coaching) und beobachte das Thema bKV schon länger auch aus Marktperspektive. Was mich hier interessiert: Habt ihr Erfahrungen welche Leistungsarten im Rahmen der bKV steuerlich am unkompliziertesten sind? Ich meine Zahnzusatz vs. Vorsorge vs. stationäre Zusatzleistungen.

Aus dem was ich gelesen habe spielt das für die steuerliche Einordnung eigentlich keine Rolle, Sachbezug ist Sachbezug. Aber manche Anbieter vermarkten bestimmte Tarifbausteine als besonders 'steuerschonend' was ich etwas skeptisch sehe. Hat da jemand konkrete Erfahrung oder ist das hauptsächlich Marketing?

Zur ursprünglichen Frage: Der 50€-Freibetrag gilt pro Mitarbeiter und Monat, also 600€ im Jahr – das ist nicht weltbewegend, aber bei zwei Mitarbeitern immerhin 1.200€ die aus dem zu versteuernden Arbeitslohn rausfallen. Für ein kleines Team lohnt sich das Aufsetzen schon allein deshalb.


Antwort
Klaus_1952
Beiträge: 21
(@klaus_1952)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Also ich bin kein Gründer im eigentlichen Sinne mehr, aber ich find es gut dass solche Grundlagenfragen hier offen gestellt werden. In meiner Zeit als Unternehmer haben wir das mit Sachbezügen deutlich weniger systematisch angegangen – heute gibt es da wirklich gute Möglichkeiten.

Ein Punkt den ich noch ergänzen möchte: Die Beiträge die ihr als GmbH zahlt mindern den Gewinn der GmbH und damit die Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuer-Messbetrag. Das ist bei aller Diskussion über den Arbeitnehmer-Freibetrag nochmal ein separater Vorteil der gerne vergessen wird. Gerade in einem frühen Jahr wo jede abzugsfähige Betriebsausgabe zählt.

Zum Sommertiming: Wenn ihr jetzt in Q3 sauber einführt, habt ihr das Jahr noch bis Dezember um den vollen Jahreseffekt zu spüren. Das wäre ein gutes Argument den Steuerberater jetzt anzurufen und nicht erst im Oktober.


Antwort
Frank B.
Beiträge: 4
(@frankbecker)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Ich seh das grundsätzlich wie L.Weber, aber möchte einen Punkt ergänzen der oft übersehen wird: Die bKV funktioniert nur dann als Sachbezug wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist, nicht der Arbeitnehmer. Wenn der Mitarbeiter selbst den Vertrag abschließt und du ihm die Kosten erstattest, ist das kein Sachbezug mehr sondern Barlohn – dann ist der Freibetrag weg.

Das klingt banal, aber ich hab in einem anderen Thread hier gelesen wie viele beim Aufbau des Unternehmens genau bei solchen vermeintlichen Kleinigkeiten stolpern. Formal richtig aufsetzen spart später Ärger beim Finanzamt.

Zum GF-Thema: Bei einem beherrschenden Gesellschafter-GF (mehr als 50% Anteile) gelten nochmal andere Regeln, da schaut das Finanzamt genauer hin ob alles fremdüblich ist. Falls du in dem Bereich bist, wirklich Steuerberater fragen.


Antwort
Lena W.
Beiträge: 6
(@l-weber)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hi, das Thema kenn ich aus eigener Erfahrung – ich hab bei mir ähnliche Fragen durchgekämpft als ich angefangen hab, das Unternehmen aufzubauen.

Kurz zum Kern: Ja, die bKV-Beiträge die du als Arbeitgeber für deine Angestellten zahlst, sind in der Regel Betriebsausgaben und damit steuerlich abzugsfähig. Der Sachbezug von 50€/Monat pro Mitarbeiter ist tatsächlich der relevante Freibetrag – das ist nach meinem Stand noch aktuell, aber prüf das bitte nochmal für 2026 gegenzuchecken, weil sich da in den letzten Jahren hin und wieder was geändert hat.

Wichtig ist die Unterscheidung: Wenn der Arbeitgeber die Beiträge direkt an die Versicherung zahlt und es sich um einen Sachbezug handelt (nicht Barlohn!), dann greift der Freibetrag. Sobald du das als Gehaltsbestandteil auszahlst, ist es normaler Lohn und wird voll besteuert und verbeitragt. Das ist der Fehler den viele machen.

Für dich als GF mit sozialversicherungspflichtiger Anstellung – da bin ich ehrlich gesagt nicht 100% sicher ob die exakt gleichen Regeln gelten wie für normale Angestellte. Würde ich auf jeden Fall mit dem Steuerberater klären, bevor du was einrichtest.


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