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Sachbezugskarte statt Gehalt: Wo sind die rechtlichen Grenzen?

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Andreas52
Beiträge: 4
Themenstarter
(@andreas52)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#49]

Hi zusammen,

ich bin gerade bei der Planung für Q3/Q4 und überlege, wie ich unsere globalen Teams besser incentivizieren kann – gerade im Sommer läuft die Produktivität oft etwas schleppender. Ein Kollege hat mir vorgeschlagen, Sachbezugskarten (Lunch-Voucher, Fitness-Apps etc.) stärker auszubauen und teilweise sogar als Gehaltsbestandteil einzuplanen, um Steuern zu sparen.

Das klingt verlockend, aber ich bin mir unsicher: Wo fängt die Grauzone an? Kann ich z.B. 30-50% des Gehalts via Sachbezüge auszahlen, oder ist das problematisch für die Sozialversicherung und für die Mitarbeiterzufriedenheit? Zumal wir über verschiedene Länder verteilt sind – gelten da unterschiedliche Regeln?

Hat jemand praktische Erfahrung damit gemacht? Mich interessiert auch, wie ihr das bei euren Teams handhaben würdet.


4 Antworten
Helmut K.
Beiträge: 3
(@h-kellner)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Danke für die Frage, Andreas. Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation und hab recherchiert: Die 44€-Grenze ist korrekt, aber es gibt da Differenzierungen. Jobrad, Fahrkarte und Essenzuschüsse haben teilweise eigene Regelungen.

Wichtig finde ich aber deine Mitarbeiterperspektive: Selbst wenn es rechtlich okay wäre, würde ich vorsichtig sein. Ein Mitarbeiter, der 50% Sachbezüge erhält, fühlt sich schnell unterbewertet. Das tangiert die Verhandlungsposition bei Jobwechsel und die Altersvorsorge.

Schau dir eher an, welche Sachbezüge deine Leute wirklich wollen – Fitness, Coworking, Learning-Budget. Das sind dann echte Hygienefaktoren, keine Gehaltsverstecke.


Antwort
R.Zimmermann
Beiträge: 8
(@r-zimmermann)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Andreas, aus meiner Zeit als Geschäftsführer kann ich dir sagen: rechtlich ist das klarer, als viele denken. Der häufige Fehler ist, die 44€-Freigrenze pro Mitarbeiter und Monat zu ignorieren. Darüber hinaus zahlst du als AG die volle Sozialabgabe.

Echt wertvoll wird es, wenn du Sachbezüge differenzierst – nicht als Gehaltsersatz, sondern als zusätzliche Benefits. Das schaffts Zufriedenheit ohne rechtliche Fallstricke. Bei international verteilten Teams: Nutze lokale Partnerschaften (lokale Fitnessstudios, Meal-Plans etc.). Das ist attraktiver und pragmatischer als zentrale Karten.

Mein Rat: Bau deine Gehaltsstruktur sauber auf, dann sind Extras wirklich extra – und werden besser wahrgenommen.


Antwort
TobiasM.
Beiträge: 16
(@tobiasm)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Andreas, gute Frage. Bei uns haben wir das versucht und sind schnell an rechtliche Grenzen gestoßen. Die zentrale Regel: Sachbezüge dürfen maximal 44€ pro Monat steuerfrei sein (Freigrenze). Alles darüber wird zum regulären Gehalt hinzugerechnet und ist voll sozialversicherungspflichtig.

Die Idee, damit Steuern zu sparen, funktioniert also nicht wirklich – du schuldest am Ende das gleiche Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil. Einzige echte Einsparung: Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber sinken minimal, aber das ist meist nicht der Rede wert.

Beim Remote-Setup übers Ausland wird's zusätzlich komplex. Mein Tipp: mit einem Steuerberater sprechen, der international tätig ist. Die Spielräume sind individuell größer als man denkt, aber eben auch länderspezifisch.


Antwort
Helmut K.
Beiträge: 4
(@helmutk52)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Kurz und knapp: Finger weg von der Strategie. Bringt unterm Strich nix und schadet der Arbeitgebermarke mehr als es spart.


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