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GmbH-Gründung: Welche laufenden Steuerpflichten kommen ab Tag 1?

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Andreas52
Beiträge: 4
Themenstarter
(@andreas52)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#89]

Hallo zusammen,

ich stehe kurz davor, meine GmbH offiziell einzutragen – Notar ist schon gebucht, Stammkapital liegt bereit. Aber je mehr ich mich einlese, desto unübersichtlicher wird das Ganze mit den Steuern. Ich meine damit nicht die einmaligen Gründungskosten (Notar, Handelsregister etc.), sondern was danach kommt.

Konkret beschäftigt mich folgendes: Was sind die laufenden Steuerarten, mit denen ich als GmbH-Geschäftsführer von Anfang an rechnen muss? Körperschaftsteuer ist mir klar, Gewerbesteuer auch ungefähr – aber wie läuft das mit den Vorauszahlungen? Die macht man doch quartalsweise, oder? Und wann fängt das überhaupt an, wenn die GmbH im ersten Jahr noch kaum Umsatz macht?

Dann noch die Frage wegen der Lohnsteuer – ich zahle mir ja selbst ein Gehalt als GF. Muss ich da sofort monatlich abrechnen und ans Finanzamt melden, auch wenn das Gehalt erstmal niedrig angesetzt ist?

Ich frage deshalb, weil ich keinen Steuerberater will, der mir pauschal alles abnimmt – ich möchte das selbst verstehen und dann gezielt Fragen stellen können. Ich bin kein Zahlenmensch von Haus aus, aber ich lerne gerne.

Falls jemand selbst eine GmbH hat oder hatte und die ersten Monate noch in Erinnerung sind: Was hat euch am meisten überrascht?

Danke schon mal!


2 Antworten
Sandra_78
Beiträge: 12
(@sandra_78)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Die Kernpunkte kurz zusammengefasst, weil ich das Thema kenne:

**Körperschaftsteuer (15%) + Solidaritätszuschlag** werden auf den Gewinn fällig. Vorauszahlungen laufen quartalsweise (März, Juni, September, Dezember), aber im Gründungsjahr setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen erst nach der ersten Steuererklärung fest – also im ersten Jahr passiert da oft noch nicht viel.

**Gewerbesteuer** kommt obendrauf, Hebesatz je nach Kommune. Auch hier Vorauszahlungen, aber ebenfalls erst wenn das FA eine Messzahl festgesetzt hat.

**Lohnsteuer als GF-Gehalt**: Ja, das musst du monatlich anmelden (ELSTER), auch wenn das Gehalt klein ist. Dazu Sozialversicherungsbeiträge nicht vergessen – als GF-Gesellschafter kann das je nach Beteiligungshöhe unterschiedlich sein, da unbedingt prüfen lassen.

**Umsatzsteuervoranmeldung** vermisse ich in deiner Frage – die läuft in den ersten zwei Jahren monatlich, nicht quartalsweise. Das ist für viele die größte operative Last am Anfang.

Was mich persönlich am meisten überrascht hat: wie früh das Finanzamt reagiert, wenn eine Meldung auch nur ein paar Tage zu spät kommt. Die Fristen sind ernst gemeint.


Antwort
Lisa W.
Beiträge: 1
(@lisa-weber82)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Sandra hat das gut zusammengefasst. Ich ergänz nur noch: Den Unterschied zwischen Gesellschafter-GF mit mehr als 50% Anteilen und Fremd-GF unbedingt klären – das hat direkte Auswirkung auf die Sozialversicherungspflicht und überrascht viele. Ist kein Steuerthema im engen Sinne, aber hängt direkt dran.


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