Hi zusammen, ich bin gerade in der Planungsphase für mein Startup und habe schon ein paar Sachen eingekauft – Laptop, Monitor, Software-Lizenzen. Jetzt lese ich überall von Vorsteuerabzug und bin ehrlich gesagt verwirrt.
Meine konkrete Situation: Ich bin noch nicht offiziell angemeldet (kommt nächste Woche), habe aber schon Rechnungen für Business-Equipment bezahlt. Zählen diese später für den Vorsteuerabzug? Oder muss ich die als private Ausgaben behandeln?
Zweite Frage: Ich plane, als GmbH zu starten. Macht das einen Unterschied beim Vorsteuerabzug im Vergleich zu einem Einzelunternehmen? Und wie dokumentiere ich das am besten, damit ich später nicht Probleme mit dem Finanzamt bekomme?
Ich weiß, das sind vielleicht Anfängerfragen, aber ich will es von Anfang an richtig machen und nicht versehentlich Geld liegen lassen. Danke für eure Erfahrungen!
Kurz und knapp: Erst anmelden, dann kaufen. Die Rechnungen davor sind für dich persönlich, nicht für die Firma – und können nicht verrechnet werden.
Da muss ich dir einen wichtigen Punkt widersprechen, Sarah: Die Kaufdatum-Regel ist genau der Fehler, den viele Gründer machen. Du kannst Vorsteuer nur geltend machen für Rechnungen, die auf den Namen deines Unternehmens ausgestellt sind und die nach der Anmeldung bezahlt werden – egal wann du gekauft hast. Das ist beim Finanzamt nicht verhandelbar.
Bei Einzelunternehmen vs. GmbH: Die Vorsteuerabzugsberechtigung ist gleich. Aber aufgepasst – die GmbH muss selbst angemeldet sein. Wenn du vorher als Einzelperson kaufst und die Quittungen später auf die GmbH übertragen möchtest, funktioniert das nicht. Das habe ich in 15 Jahren Personalführung häufig bei startenden Teams beobachtet: Zu viel Improvisation in den ersten Wochen, zu wenig klare Strukturen. Mein Rat: Investmentische Ausgaben sollten frühestens NACH der notariellen Eintragung erfolgen.