Moin zusammen, ich bin gerade dabei, eine kleine HR-Beratung aufzubauen und plane für 2026 erste Mitarbeiter einzustellen. Nach 25 Jahren im HR-Management weiß ich, wie wichtig es ist, von Anfang an die richtigen Benefits-Strukturen zu schaffen – aber jetzt stellt sich mir die Frage zum Investitionsabzugsbetrag.
Ich habe gehört, dass man bis 31.12.2025 einen IAB für geplante Investitionen in 2026 bilden kann. Meine Überlegung: Kann ich das für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) nutzen, die ich meinen ersten Mitarbeitern ab Q1 2026 anbieten möchte? Oder funktioniert das nur für klassische Sachanlagen wie Equipment?
Die bKV kostet mich als Arbeitgeber ca. 2.500–3.000 Euro pro Mitarbeiter jährlich. Wenn ich 3 Mitarbeiter plane, wären das knapp 9.000 Euro. Kann ich das als IAB jetzt schon berücksichtigen, um meine Gewinne 2025 zu senken?
Und noch eine praktische Frage: Macht es Sinn, die bKV als Betriebsausgabe zu kategorisieren oder eher als Sachbezug? Wie handhabt ihr das in euren Startups?
Hey Werner M., da bin ich ehrlich gesagt auch nicht 100% sicher, aber meines Wissens funktioniert der IAB hauptsächlich für Sachanlagen – also Equipment, Software, sowas. Die bKV als laufende Betriebsausgabe zu behandeln ist wahrscheinlich die richtige Schiene, nicht über IAB.
Das Ding ist: bKV-Beiträge sind ja auch regelmäßige Ausgaben, keine einmalige Investition in ein Anlagegut. Insofern würde ich die direkt als Betriebsausgabe in 2026 buchen, wenn die Verträge laufen.
Was ich bei meinem geplanten Team-Aufbau ähnlich schätze: Diese Benefits zahlen sich langfristig aus, kosten aber auch kontinuierlich. Das sollte man realistisch in der Finanzplanung abbilden statt zu versuchen, Steuersparpotenziale zu dehnen.
Definitiv mal mit nem Steuerberater durchsprechen – der kann dir sagen, ob es irgendwelche Gestaltungsspielräume gibt, die ich übersehen hab. Aber rein aufbaustrategisch: Benefits von Tag eins sind ne gute Entscheidung.