Hi zusammen,
stehe vor einem etwas blöden Problem und würde gerne eure Erfahrungen dazu hören. Wir haben vor 6 Monaten einem Mitarbeiter ein JobRad über Bikeleasing finanziert - klassisches Gehaltsumwandlungsmodell mit 36 Monaten Laufzeit.
Jetzt kommt er zu mir und sagt, dass er das Rad doch nicht braucht und es zurückgeben möchte. Angeblich hat sich seine Wohnsituation geändert und er fährt jetzt wieder mit dem Auto zur Arbeit.
Das Problem ist: Wir haben den Leasingvertrag mit 36 Monaten abgeschlossen und ich kann den ja nicht einfach kündigen. Die monatlichen Raten laufen über unser Unternehmen und werden vom Bruttogehalt abgezogen. Wenn er das Rad nicht mehr will, müssen wir trotzdem weiter zahlen, oder?
Wie löst ihr sowas? Kann man den MA verpflichten, das Rad zu behalten? Oder muss er die Restkosten übernehmen? Haben wir da rechtlich überhaupt eine Handhabe?
Bin für jeden Tipp dankbar!
Puh, das ist tatsächlich ein bekanntes Problem in der Praxis. Grundsätzlich läuft der Leasingvertrag zwischen euch als Arbeitgeber und dem Leasinggeber - der Mitarbeiter ist nur Nutzer.
Ohne entsprechende Vereinbarung im Arbeits- oder Zusatzvertrag habt ihr rechtlich wenig Handhabe. Der Mitarbeiter kann die Nutzung einstellen, aber die Zahlungsverpflichtung bleibt bei euch hängen.
Ich würde empfehlen: Gespräch mit dem Mitarbeiter führen und eine faire Lösung finden. Vielleicht übernimmt er einen Teil der Restkosten oder ihr findet einen anderen Kollegen, der das Rad übernimmt. Bei manchen Leasinganbietern kann man auch den Nutzer wechseln.
Für künftige JobRad-Verträge: Unbedingt Rücktritts- und Kostenübernahmeklauseln einbauen!
Oh das kenne ich! Hatten wir auch schon. Bei uns steht im Arbeitsvertrag eine Klausel drin, dass der Mitarbeiter bei vorzeitiger Beendigung die Restkosten trägt. Haben damals unseren Anwalt gefragt - ist rechtlich ok, solange es vorher vereinbart wurde.
Wenn ihr das nicht habt, wird's schwierig. Der MA kann nicht einfach aus dem Vertrag raus, aber ihr könnt ihn auch nicht zwingen das Rad zu fahren. Meistens einigt man sich dann auf eine Abfindungszahlung für die Restlaufzeit.
Mein Tipp für die Zukunft: Immer eine entsprechende Klausel in die JobRad-Vereinbarung mit rein!
Hatten das Problem noch nicht, aber würde erstmal mit dem Leasinganbieter sprechen. Manchmal sind die kulanter als gedacht.