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JobRad steuerlich problematisch - wo lauern die Fallen?

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Werner_1950
Beiträge: 15
Themenstarter
(@werner_1950)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#4]

Hallo zusammen,

ich denke gerade über die Einführung von JobRädern in meinem Unternehmen nach. Hört sich ja erstmal gut an - Mitarbeiter freuen sich, man spart Steuern und tut was für die Umwelt.

Aber ich bin etwas vorsichtig geworden, nachdem ein Kollege aus meinem Netzwerk erzählt hat, dass er Ärger mit dem Finanzamt bekommen hat. Angeblich hat er bei der Versteuerung etwas falsch gemacht.

Wer von euch hat schon länger JobRäder im Einsatz und kann aus der Praxis berichten? Wo sind die typischen Stolpersteine? Ich höre immer wieder von der 1%-Regel und der 0,25%-Regel, aber ehrlich gesagt blicke ich da nicht ganz durch.

Besonders interessiert mich:
- Was passiert, wenn Mitarbeiter das Rad auch privat nutzen?
- Wie ist das mit der Übernahme nach Ende der Leasingzeit?
- Gibt es Probleme bei Betriebsprüfungen?

Wäre super, wenn jemand seine Erfahrungen teilen könnte. Will ungern in eine Steuerfalle tappen.

Viele Grüße
Werner


3 Antworten
TobiasM.
Beiträge: 16
(@tobiasm)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Werner, kann C.Bergmann nur zustimmen. Hab bei uns auch schon Bauchschmerzen gehabt wegen der ganzen Regelungen.

Besonders kritisch wird's bei der Übernahme nach Leasingende. Wenn der Mitarbeiter das Rad dann günstig kauft, kann das als zusätzlicher geldwerter Vorteil gewertet werden. Hatten wir zum Glück noch nicht, aber mein Steuerberater warnt immer davor.

Und noch ein Punkt: Bei Geschäftsführern gelten nochmal andere Regeln als bei normalen Angestellten. Falls du selbst eins nehmen willst.


Antwort
C.Bergmann
Beiträge: 30
(@c-bergmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hallo Werner,

als neues Mitglied hier möchte ich gerne meine Erfahrungen teilen. Wir haben JobRäder seit 2019 und hatten tatsächlich einmal Stress mit dem Finanzamt.

Das Problem war die private Nutzung. Viele Arbeitgeber vergessen, dass bei privater Nutzung eigentlich 1% des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Wir hatten das zunächst mit der 0,25%-Regel gemacht, aber die gilt nur für reine Elektro-Fahrräder unter bestimmten Bedingungen.

Bei der Betriebsprüfung 2021 hat der Prüfer dann genau hingeschaut und festgestellt, dass wir auch normale Räder nach der 0,25%-Regel abgerechnet hatten. Das gab Nachzahlungen.

Mein Tipp: Unbedingt vorher mit dem Steuerberater klären, welche Räder wie versteuert werden müssen. Und Dokumentation ist das A und O - jeden Vertrag, jede Nutzungsvereinbarung sauber archivieren.


Antwort
Klaus_1952
Beiträge: 21
(@klaus_1952)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Servus Werner,

das Thema kenn ich gut. Bei uns lief's anfangs auch nicht rund, weil wir die Fahrtenbücher nicht ordentlich geführt haben. Wenn Mitarbeiter das Rad sowohl geschäftlich als auch privat nutzen, musst du das sauber trennen können.

Wir haben jetzt eine klare Regelung: Entweder rein dienstlich (dann keine Versteuerung) oder mit privater Nutzung (dann 0,25% bzw. 1% je nach Rad). Mischformen sind rechtlich möglich, aber praktisch ein Albtraum bei der Dokumentation.

Tipp: Erstmal klein anfangen mit wenigen Rädern und schauen, wie's läuft. Dann kann man immer noch ausweiten.


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