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Sachbezüge als Einzelunternehmer - geht das überhaupt?

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Werner_1950
Beiträge: 15
Themenstarter
(@werner_1950)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#6]

Hallo zusammen,

ich bin seit 3 Jahren als Einzelunternehmer tätig (IT-Beratung) und lese hier immer wieder von steuerfreien Sachbezügen für GmbH-Geschäftsführer. Handy, Laptop, Tankgutscheine und so weiter.

Nun frage ich mich: Kann ich mir als Einzelunternehmer eigentlich auch solche Sachbezüge gewähren? Oder ist das nur bei Kapitalgesellschaften möglich, weil dort eine klare Trennung zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer besteht?

Bei mir als Einzelunternehmer bin ich ja gleichzeitig der Unternehmer und der "Arbeitnehmer". Kann ich mir trotzdem ein Diensthandy oder einen Dienstwagen steuerlich günstig zur Verfügung stellen?

Mein Steuerberater ist leider nicht so firm in diesen Fragen und meinte nur "das müsse er sich mal anschauen". Das ist jetzt schon 4 Wochen her...

Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht? Würde mich sehr über eure Einschätzungen freuen.

Viele Grüße
Werner


3 Antworten
TimoK
Beiträge: 12
(@timok)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hey Werner,

kann die anderen nur bestätigen. Als Einzelunternehmer läuft das anders als bei GmbHs. Aber mal ehrlich - ist doch auch gut so! Du hast viel mehr Flexibilität bei den Betriebsausgaben.

Ich bootstrap auch mein Business und hatte anfangs ähnliche Fragen. In einem anderen Thread ging's zwar um was anderes, aber da hab ich auch gemerkt wie wichtig saubere Buchhaltung ist.

Mein Tipp: Hol dir 'ne vernünftige Buchhaltungssoftware und dokumentier alles. Dann kannst du am Jahresende richtig Gas geben bei den Abschreibungen.


Antwort
ZahlenProfi52
Beiträge: 18
(@zahlenprofi52)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Marco hat recht - Sachbezüge im klassischen Sinne gibt es nur bei Anstellungsverhältnissen. Als Einzelunternehmer hast du aber andere Möglichkeiten:

1. Betriebsausgaben (wie schon erwähnt)
2. Investitionsabzugsbetrag bei größeren Anschaffungen
3. Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Wichtig: Führe penibel Buch über die geschäftliche Nutzung! Bei Mischnutzung (privat/geschäftlich) musst du das sauber aufteilen können.

Für IT-Beratung sind z.B. relevant: Laptop (100% geschäftlich absetzbar), Handy (meist 50/50), Büroausstattung, Fortbildungen, Fachliteratur...

Das kann unterm Strich sogar günstiger sein als die 44€-Sachbezugsgrenze bei Angestellten.


Antwort
Marco-Steinberg
Beiträge: 21
(@marco-steinberg)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hi Werner,

kurze Antwort: Nein, als Einzelunternehmer kannst du dir keine steuerfreien Sachbezüge gewähren wie ein GmbH-Geschäftsführer.

Der Grund ist genau der, den du schon vermutet hast - du bist Unternehmer und "Arbeitnehmer" in einer Person. Es gibt keine arbeitsrechtliche Beziehung zwischen dir und deinem Unternehmen, weil das Unternehmen rechtlich gesehen du selbst bist.

Was aber geht: Betriebsausgaben. Handy, Laptop, Auto - alles was du geschäftlich nutzt, kannst du als Betriebsausgabe absetzen. Bei gemischter Nutzung dann anteilig. Das ist steuerlich gesehen sogar oft besser als Sachbezüge.

Dein Steuerberater sollte das eigentlich wissen... vielleicht Zeit für einen Wechsel?


Antwort
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