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Vorsteuerabzug bei Startup-Ausgaben: Was geht

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AutomationCritic
Beiträge: 8
Themenstarter
(@automationcritic)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#61]

Hi zusammen,

bin gerade dabei, mein erstes Startup zu gründen (Automatisierungs-Software) und stehe vor einem Haufen Ausgaben für Equipment und Tools. Klimaanlage fürs Büro, neue MacBooks, diverse SaaS-Subscriptions, Büromöbel etc.

Jetzt höre ich ständig von diesem "Vorsteuerabzug" - aber ehrlich gesagt checke ich nicht so richtig, was da genau abzugsfähig ist und was nicht. Mein Steuerberater redet immer so kompliziert und ich will erstmal selbst verstehen, bevor ich da Unsummen für Beratung zahle.

Konkrete Fragen:
- Kann ich die 19% Vorsteuer auf ALLE Geschäftsausgaben zurückbekommen?
- Funktioniert das auch vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung?
- Wie ist das mit gemischter Nutzung? Arbeite teilweise im Homeoffice
- Gibt es Ausnahmen oder Grenzen die ich beachten muss?

Gerade bei den aktuellen Temperaturen brauche ich dringend ne Klimaanlage fürs Büro - wäre schon nice zu wissen ob ich da wenigstens die Steuer wiederkriege 😅

Danke schonmal für eure Hilfe!


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3 Antworten
Thomas B.
Beiträge: 4
(@thomas-becker)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Vorsteuerabzug ist eigentlich gar nicht so kompliziert! Grundsätzlich kannst du die Vorsteuer auf alle Ausgaben zurückbekommen, die für dein Unternehmen anfallen - also Business-Equipment, Software, Büromöbel etc.

Wichtiger Punkt: Du musst umsatzsteuerpflichtig sein. Kleinunternehmerregelung = kein Vorsteuerabzug. Auch vor Gewerbeanmeldung geht's, nennt sich "Vorlaufkosten" - musst du nur später korrekt zuordnen.

Bei gemischter Nutzung wird's tricky. Homeoffice-Anteil musst du schätzen und entsprechend aufteilen. Klimaanlage im reinen Geschäftsbüro = 100% absetzbar, privat/geschäftlich gemischt = anteilig.

Ausnahmen gibt's bei Luxusgegenständen und bestimmten Fahrzeugen, aber bei deiner Ausstattung sollte alles passen. Wichtig: Immer Belege sammeln und sauber dokumentieren!


Antwort
Lisa K.
Beiträge: 2
(@lisak)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Kurz und knapp: Ja, Vorsteuer geht bei fast allem. Aber lass dir vom Steuerberater die GoBD-konforme Belegerfassung erklären - das ist wichtiger als die paar Euro Beratungskosten zu sparen!


Antwort
Sabine H.
Beiträge: 2
(@s-hartmann33)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Da stimme ich Thomas-Becker zu, aber pass auf bei der gemischten Nutzung! Das Finanzamt ist da sehr pingelig geworden. Wie ich schon mal erwähnt hab bei der Arbeitszeit-Diskussion - alles was auch nur ansatzweise privat nutzbar ist, wird kritisch beäugt.

Mein Tipp: Leg dir von Anfang an eine saubere Dokumentation zu. Bei der Klimaanlage zum Beispiel - wenn das Büro auch mal für private Zwecke genutzt wird (Freunde zu Besuch etc.), kann das schon problematisch werden.

Und noch was: Die Vorlaufkosten sind zwar möglich, aber dokumentiere genau WANN du dich zur Gründung entschieden hast. Das FA fragt da gerne nach.


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