Hi zusammen,
bin seit März mit meinem Startup in der Gründungsphase und arbeite hauptsächlich vom Homeoffice aus. Jetzt wird's langsam richtig warm und ich überlege, mir eine Klimaanlage für mein Arbeitszimmer zuzulegen.
Mein Steuerberater ist im Urlaub und ich würde gerne vorher wissen: Kann ich die Klimaanlage als Betriebsausgabe absetzen? Das Arbeitszimmer nutze ich zu 80% geschäftlich, den Rest für private Dinge.
Die Anlage würde ca. 800€ kosten. Läuft über meine Einzelunternehmen (noch keine GmbH). Gibt's da irgendwelche Besonderheiten bei der Abschreibung oder kann ich das komplett im ersten Jahr geltend machen?
Und wie sieht's mit den Stromkosten aus? Die werden ja deutlich steigen. Kann ich den Mehrverbrauch irgendwie ermitteln und anteilig absetzen?
Wäre echt dankbar für eure Erfahrungen. Will nichts falsch machen, aber bei der Hitze kann ich bald nicht mehr produktiv arbeiten...
Beste Grüße
Sarah
Hallo Sarah,
kann deine Situation gut nachvollziehen. Bei der Klimaanlage für dein Homeoffice gilt grundsätzlich: Da du das Arbeitszimmer zu 80% betrieblich nutzt, kannst du auch 80% der Kosten als Betriebsausgabe absetzen.
Bei 800€ Anschaffungskosten liegst du unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (seit 2018 sind das 800€ netto). Das bedeutet: Du kannst den Betrag komplett im Jahr der Anschaffung absetzen, musst nicht über mehrere Jahre abschreiben.
Zum Stromverbrauch: Moderne Klimageräte haben meist eine Verbrauchsangabe. Damit kannst du den Mehrverbrauch relativ gut hochrechnen. Alternativ mal vor/nach Installation den Zählerstand notieren. Den geschäftlichen Anteil dann entsprechend deiner Nutzung (80%) als Betriebsausgabe erfassen.
Tipp aus eigener Erfahrung: Dokumentiere gut, dass die Klimaanlage hauptsächlich für die Geschäftstätigkeit angeschafft wurde. Bei einer eventuellen Prüfung ist das hilfreich. Ähnliche Überlegungen hatte ich übrigens schon mal bei der Finanzierung von Büroausstattung.
Gruß
Werner