Seite wählen

Absetzbarer Aufwand...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Absetzbarer Aufwand als Gründer in der Vorbereitungsphase – was zählt wirklich?

4 Beiträge
4 Benutzer
0 Reactions
43 Ansichten
ProductReboot47
Beiträge: 3
Themenstarter
(@productreboot47)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#102]

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, nach 15 Jahren als Angestellter den Schritt zurück in die Selbstständigkeit zu machen – konkret entwickle ich eine IoT-Lösung für Kleinbetriebe und bin noch in der Vorbereitungsphase, also noch keine GmbH, noch kein offizieller Gewerbebetrieb.

Jetzt häufen sich gerade die Ausgaben: Hardware zum Testen, ein paar Fachliteratur-Käufe, Software-Abos für Prototyping-Tools, ab und zu ein Kaffee mit potenziellen Kooperationspartnern oder Kunden. Im Juli war ich auch auf einem kleineren Tech-Event, Eintritt plus Anfahrt.

Meine Frage: Was kann ich von all dem tatsächlich steuerlich geltend machen – und ab wann? Ich habe gelesen, dass es sowas wie 'vorweggenommene Betriebsausgaben' gibt, aber ich verstehe nicht wirklich, wie das praktisch funktioniert und ob das auch für mich als zukünftiger GmbH-Gründer gilt oder nur für Einzelunternehmer/Freiberufler.

Außerdem: Brauche ich dafür jetzt schon einen Steuerberater oder kann ich das erstmal selbst tracken und am Jahresende sortieren? Ich versuche so lange wie möglich zu bootstrappen und jeden Euro umzudrehen.

Würde mich über praktische Erfahrungen freuen, nicht nur die Theorie aus dem Steuerratgeber.


3 Antworten
ThomasK87
Beiträge: 14
(@thomask87)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Kurzer Hinweis aus Erfahrung: Ich bin zwar kein Steuerberater, aber ich habe schon öfter beobachtet, dass gerade Gründer in der Vorbereitungsphase zu optimistisch rechnen was absetzbar ist. Der Kaffee mit einem 'potenziellen Kunden' – schwierig, wenn du noch keine Geschäftstätigkeit nachweisen kannst. Das Finanzamt schaut da genauer hin als man denkt, besonders wenn am Ende die GmbH gegründet wird und die vorherigen Ausgaben plötzlich 'eingebracht' werden sollen. Ich habe das andernorts schon angesprochen – manchmal lohnt es sich, erstmal die Hausaufgaben zu machen bevor man Kosten produziert, die man hinterher nicht sauber zuordnen kann. Hardware zum Testen ist sicher anders zu bewerten als Bewirtungsbelege. Aber das sollte wirklich jemand mit Steuerwissen beurteilen.


Antwort
Stefan92
Beiträge: 12
(@stefan92)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Stefan92 hier – ich mach das kurz weil ich das Thema gerade auch im Buchhaltungssoftware-Thread angerissen hab:

Vorweggenommene Betriebsausgaben gelten auch für spätere GmbH-Gründer, aber technisch gesehen trägst du sie erstmal als Privatperson in deiner Einkommensteuererklärung ein (Anlage G oder S) – nicht über die GmbH. Was dann in die GmbH eingebracht werden kann, ist ein separates Thema und hängt von der Gesellschaftervereinbarung ab.

Praktischer Tipp: Fang JETZT an, alles zu dokumentieren. Datum, Betrag, Geschäftszweck, Bezug zum Projekt. Eine einfach Excel-Tabelle reicht erstmal. Belege digital abspeichern. Wenn du das erst rückwirkend versuchst zu rekonstruieren, wirst du Probleme kriegen.

Und ja, für die Gründungsstruktur und die Frage wie du Vorabkosten optimal behandelst: einmal zum Steuerberater. Das ist kein Luxus sondern Grundlage. Alles andere kann man gut selbst tracken.


Antwort
Robert S.
Beiträge: 6
(@r-steinbach)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Aus meiner Erfahrung aus drei Gründungen: Das Konzept der vorweggenommenen Betriebsausgaben funktioniert tatsächlich – aber es gibt einen entscheidenden Punkt, den viele unterschätzen. Du musst eine klare, nachweisbare Absicht zur Gewinnerzielung dokumentieren können. Reine Hobbyentwicklung zählt nicht.

Konkret was bei mir immer problemlos anerkannt wurde: Fachliteratur, Software-Lizenzen mit direktem Projektbezug, Fahrtkosten zu nachweisbaren geschäftlichen Terminen (Veranstaltungsticket aufheben!), Domainregistrierungen und ähnliches.

Schwieriger wird es bei Bewirtung – da gelten ohnehin nur 70% und du brauchst den Beleg mit Anlass und Teilnehmernamen. Das vergessen viele.

Zur GmbH-Frage: Wenn du vorhast, eine GmbH zu gründen, können Vorabausgaben unter bestimmten Voraussetzungen als Gründungskosten eingebracht werden. Das ist aber wirklich etwas, das du mit einem Steuerberater klären solltest bevor du gründest, nicht danach. Die Kosten für ein Erstgespräch lohnen sich da definitiv – und sind übrigens auch absetzbar.


Antwort

Neue Beiträge

Teilen: