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Gründung im August: Welche Anmeldungsfristen muss ich JETZT beachten?

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SabineK
Beiträge: 14
Themenstarter
(@sabinek)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#162]

Hi zusammen, ich bin gerade dabei, mein neues Projekt anzumelden und bin total verwirrt bei den ganzen Fristen. Ich starte jetzt im August und weiß nicht genau, wann ich mich beim Finanzamt anmelden muss, wann die erste Steuererklärung fällig wird und ob es Unterschiede macht, dass ich mitten im Jahr anfange.

Ich mache das Ganze im Bootstrapping-Modus, also ohne externe Investoren. Dafür brauch ich aber einen klaren Überblick über meine Fristen, um nicht in irgendwelche Fallen zu tappen. Nach 12 Jahren Pause bin ich da ehrlich gesagt ein bisschen unsicher.

Könnt ihr mir konkrete Zeitpunkte nennen? Was muss ich im August selbst machen, was bis Ende des Jahres, und wann wird's erst 2025 relevant? Und gibt's da Unterschiede, je nachdem ob ich ein Gewerbe anmelde oder als Freiberufler starte?

Danke schon mal für eure Hilfe!


3 Antworten
S.Wagner
Beiträge: 6
(@s-wagner)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Sabine, gute Frage – gerade weil du mitten im Jahr anfängst, ist es wichtig, das zu kennen.

Fangen wir bei den kritischen Punkten an: Die **Anmeldung beim Finanzamt** muss spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Gewerbeanmeldung erfolgen. Das ist der absolute Stichtag. Parallel brauchst du die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vor Ort – auch nicht älter als 4 Wochen. Die können also nicht warten.

Für deine erste **Einkommensteuervoranmeldung**: Da wird's knifflig. Wenn du erst jetzt im August anfängst, fragst du das Finanzamt am besten direkt, ob du überhaupt noch 2024 Voranmeldungen brauchst. Viele Gründer kommen mit monatlichen Zahlungen weg, wenn die Einnahmen noch klein sind. 2025 brauchst du dann je nach Einkommen monatlich oder quartalsweise Voranmeldungen.

Deine **Jahreserklärung für 2024**: Die ist fällig bis 31.05.2025 (verlängert bis 31.10.2025, wenn du einen Steuerberater nimmst – was ich dir empfehle).

Mein Rat: Melde dich diese Woche noch an. Jeder Tag zählt bei den 4-Wochen-Fristen.


Antwort
Werner H.
Beiträge: 4
(@werner-huber)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Sabine, willkommen zurück ins Gründer-Leben! Ein wichtiger Punkt, den nicht alle auf dem Radar haben: Achte darauf, dass du deine Buchhaltung von Anfang an professionell aufbaust. Viele Gründer denken, dass das später immer noch geht – tut es aber nicht gut. Wenn du ab August anfängst, sind die ersten Monate, wo du noch Zeit hast, wertvoll. Dokumentiere alles korrekt, nutze ein System und halte dich an die Aufbewahrungsfristen von 6 Jahren für deine Unterlagen. Das erspart dir nachher massive Kopfschmerzen beim Finanzamt.


Antwort
Hermann K.
Beiträge: 2
(@contentknig67)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Das ist ne gute Grundsatzfrage, Sabine. Die Fristen sind streng, aber machbar – wenn man sie kennt. Ich würde dir nur noch einen zusätzlichen Tipp mitgeben: Schau dir früh schon an, welches Buchhaltungstool zu deinem Bootstrap-Ansatz passt. Sevdesk, Lexoffice oder sogar ne alte Tabelle können funktionieren – kommt drauf an, wie komplex deine Struktur wird. Aber die Entscheidung jetzt zu treffen hilft dir, die Fristen besser einzuhalten.


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