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Sachbezugskarte als Gehaltsersatz: Rechtliche Grenzen beachten

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Andreas-Keller
Beiträge: 18
Themenstarter
(@andreas-keller)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#136]

Hey zusammen,

wir sind jetzt ein 12-köpfiges Team und überlegen gerade, wie wir unsere Mitarbeiterangebote smarterer gestalten können. Ein Berater hat uns vorgeschlagen, eine Sachbezugskarte einzuführen – quasi als Alternative zu höheren Geldgehältern. Die Idee klingt verlockend: Steuern sparen, Mitarbeiter kriegen mehr für ihr Geld, alle happy.

Aber ich bin skeptisch. Ich habe in meinen 15 Jahren genug Startups gesehen, die da rechtlich reingerasselt sind. Meine Fragen:

1. Darf ich die Sachbezugskarte wirklich als (teilweisen) Gehaltsersatz strukturieren oder muss das reines Extra sein?
2. Welche Grenzen gibt es bei den Freibeträgen – gilt hier wirklich noch die 44€-Regel oder hat sich da 2024 was geändert?
3. Wie kommuniziere ich das transparent, damit mein Team versteht, dass das kein versteckter Spielraum für mich ist?

Im August ist ohnehin Benefits-Zeit – viele überlegen gerade, was sie für Q4 anbieten. Wär gut, hier Klarheit zu haben, bevor wir was umsetzen.

Danke für eure Erfahrungen!


1 Antwort
TimeBoost47
Beiträge: 13
(@timeboost47)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich geb dir nen ehrlichen Input aus meiner Position: Bei 15 Jahren Angestelltenverhältnis vorher hab ich selber öfter gesehen, wie Sachbezugskarten falsch kommuniziert wurden – da wurde's dann schnell zum Vertrauensbruch im Team.

Was ich in meinem ersten Startup gelernt habe: Die rechtliche Grenze ist weniger das Problem als die Transparenz. Wenn du's als echtes Extra kommunizierst (not Gehaltsersatz!), plus die 50€-Regel beachtest, läuft's. Das Tückische ist eher: Zeitmanagement für diese Kommunikation einplanen – habe ich auch beim JobRad-Vergleich gemerkt. Deine Buchhalterin sollte das checken, nicht du allein raten.


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