Hallo zusammen,
als jemand, der über Jahrzehnte viele Gründer und Unternehmer begleitet hat, stelle ich mir für meine Mentoring-Arbeit eine grundsätzliche Frage: Wie unterscheiden sich die Haftungsrisiken wirklich zwischen Einzelunternehmen, GbR, UG und GmbH – nicht nur theoretisch, sondern praktisch für den Alltag?
Ich merke, dass viele junge Gründer, die ich unterstütze, diese Unterschiede gar nicht richtig greifen. Sie wissen zwar, dass bei einer GmbH die Haftung begrenzt ist, aber was bedeutet das konkret, wenn z.B. ein Mitarbeiter einen Fehler macht? Oder wenn eine Kooperation mit einem Partner schiefgeht und der andere Party Schadensersatz verlangt?
Besonders interessiert mich: Wann lohnt sich wirklich der Sprung zu einer GmbH? Und gibt es Situationen, in denen die Haftungsbegrenzung nicht greift – wo man als Gründer doch persönlich haftet?
Wäre dankbar für praktische Einblicke, gerne auch von denen, die das schon durchgemacht haben.
Praktisch ist auch wichtig: GbR-Haftung ist unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – alle Partner haften solidarisch für alle. Wenn einer Partner-Schulden macht, kann der Gläubiger dich zur Zahlung verpflichten, auch ohne dass der andere mitgespielt hat. Das unterschätzen viele bei Kooperationen. Bei asymmetrischen Partnerschaften kann das zum echten Problem werden.
Interessante Frage! Nur eine kurze Anmerkung aus meinem Recruiting-Kontext: Wenn man als GbR oder Einzelunternehmen Mitarbeiter hat und die machen einen großen Fehler, haftest du persönlich. Bei GmbH ist das anders strukturiert – wichtig zu wissen für deine Mentoring-Gespräche.