Hi zusammen! Ich bin Lisa und relativ neu hier. Plane für den Herbst den Start meines Online-Shops für nachhaltige Kosmetik und bin gerade dabei, alle rechtlichen Sachen zu klären.
Mein Steuerberater meinte, eine englische Limited wäre früher oft günstiger gewesen als eine deutsche GmbH, aber durch den Brexit hätte sich das alles geändert. Jetzt bin ich total verwirrt!
Kann mir jemand erklären, was sich konkret durch den Brexit geändert hat? Ist eine Limited überhaupt noch eine Option für deutsche Gründer? Oder sollte ich lieber direkt zur GmbH oder UG greifen?
Besonders wichtig wäre für mich: Wie sieht es mit der Haftungsbeschränkung aus? Und gibt es steuerliche Nachteile, die früher nicht da waren?
Wäre super dankbar für eure Erfahrungen! Möchte ungern im September noch mal alles umstellen müssen, wenn ich jetzt die falsche Rechtsform wähle.
LG Lisa
Hi Lisa,
aus meiner Beratungspraxis kann ich dir sagen: Finger weg von der Limited nach Brexit! Hab das bei mehreren Mandanten erlebt - ist zum Alptraum geworden.
Konkret hat sich geändert: Die Limited gilt jetzt als Drittstaatsgesellschaft, was bedeutet deutlich mehr bürokratischer Aufwand bei der Anerkennung in Deutschland. Dazu kommen potentielle Wegzugssteuern und komplizierte Meldepflichten.
Steuerlich ist die Limited heute eher ein Nachteil - die Körperschaftssteuer in UK liegt bei 19-25%, dazu kommen deutsche Hinzurechnungsbesteuerungen wenn du hier sitzt. Bei einer UG zahlst du "nur" ca. 30% Gesamtbelastung.
Mein Tipp: Geh direkt zur UG (haftungsbeschränkt)! Kostet nur 1 Euro Stammkapital, hast die gleiche Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH und sparst dir den ganzen Brexit-Stress. Wenn der Shop läuft, kannst du später immer noch zur GmbH wechseln.
Lass dich nicht von den vermeintlich niedrigen Gründungskosten einer Limited locken - die Folgekosten sind mittlerweile brutal. Die UG ist für E-Commerce definitiv der bessere Weg.
VG Andreas