Hallo zusammen,
ich bin aktuell noch Vollzeit-Angestellter in der IT und überlege, nebenberuflich als Einzelunternehmer zu starten. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber bekommen wir ja verschiedene steuerfreie Extras wie Jobticket, Tankgutscheine und sowas.
Jetzt frage ich mich: Wenn ich als Einzelunternehmer arbeite, kann ich mir selbst solche Sachbezüge gewähren? Oder ist das nur möglich, wenn man eine GmbH hat und sich als Geschäftsführer anstellt?
Ich hab schon mal gehört, dass es bei Einzelunternehmern schwieriger ist, weil man ja "mit sich selbst" keine Arbeitsverträge abschließen kann. Aber stimmt das wirklich?
Wäre super, wenn jemand mit Erfahrung erklären könnte, wo genau die Unterschiede liegen. Plane nämlich für den Sommer erste Projekte und möchte von Anfang an alles richtig machen.
Danke schon mal!
Stefan
Hi Stefan,
du liegst richtig mit deiner Vermutung. Als Einzelunternehmer kannst du dir tatsächlich keine Sachbezüge im klassischen Sinne gewähren, weil du rechtlich gesehen mit dir selbst keinen Arbeitsvertrag abschließen kannst. Du bist ja Unternehmer und nicht Arbeitnehmer deines eigenen Betriebs.
Bei einer GmbH ist das anders - da bist du als Geschäftsführer formal Arbeitnehmer der Gesellschaft, auch wenn du gleichzeitig Gesellschafter bist. Deshalb funktionieren dort Jobtickets, Dienstwagen etc. steuerlich einwandfrei.
Als Einzelunternehmer kannst du zwar betriebliche Ausgaben absetzen (Fahrtkosten, Arbeitsplatzausstattung usw.), aber eben nicht in Form von steuerfreien Sachbezügen. Das war bei meinem ersten Startup damals schon so und hat sich nicht geändert.
Falls die Sachbezüge für dich wichtig sind, könntest du später über eine GmbH-Gründung nachdenken. Für den nebenberuflichen Start als Einzelunternehmer ist das aber meist erstmal nicht relevant - die Bürokratie einer GmbH lohnt sich oft erst ab bestimmten Umsätzen.
Viel Erfolg mit deinen ersten Projekten!
Andreas