Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als langjähriger Controlller stelle ich mich gerade der Frage, wie meine junge Gründung ihre Mitarbeiterangebote steuerlich korrekt strukturiert. Wir haben aktuell fünf Leute im Team und überlegen, nächstes Jahr ein kleines Benefits-Paket aufzubauen – Fitnessgutscheine, möglicherweise JobRad, vielleicht auch eine bKV.
Meine Frage: Welche dieser Angebote können wir als Betriebsausgaben geltend machen, und wo lauern versteckte Steuerfallen? Ich habe gelesen, dass manche Benefits dem Mitarbeiter zu versteuerndem Einkommen angerechnet werden, andere wiederum nicht. Für mich ist klar: Wir wollen transparent und regelkonform vorgehen – nicht improvisieren.
Wie handhhabt ihr das praktisch in euren Startups? Und ab welcher Teamgröße macht es überhaupt Sinn, in ein strukturiertes Benefit-Programm zu investieren? Gibt es da Faustregel, die sich aus meinen 40 Jahren Controlling bewährt haben – oder hat sich das im Startup-Kontext komplett verschoben?
Freue mich auf eure Erfahrungen!
Hallo Gerhard,
aus meinen drei Gründungen kann ich dir sagen: Die meisten machen hier denselben Fehler. Fitnessgutscheine sind grundsätzlich steuerfrei bis 44 Euro pro Jahr pro Mitarbeiter – das ist dein Low-Hanging-Fruit. JobRad ist über die Gehaltsumwandlung elegant: Der Mitarbeiter spart Steuern, du sparst Sozialabgaben, das ist eine Win-Win.
Die bKV ist komplizierter. Bei dir mit fünf Leuten würde ich das noch nicht machen – der Verwaltungsaufwand lohnt sich erst bei mindestens 8–10 Personen, habe ich mehrmals durchgerechnet. Mein Tipp: Sprich mit eurem Steuerberater konkret durch, welche Abgeltungen noch sinnvoll sind und was wirklich Betriebsausgabe wird. Nicht alle Benefits sind in 2026 gleich wie noch 2024.
Woher hast du denn die Startgröße von fünf Personen – ist das bereits aktuelle Mannschaft?
Gerhard, sehr gute Frage, die mich genau jetzt auch umtreibt. Ich sitze da noch im Konzern-Mindset fest und merke: Bei der Neugründung mit Bootstrapping muss man jede Ausgabe dreimal überlegen.
Was ich gelernt habe: Sachbezüge bis 50 Euro im Monat sind steuerfrei – da lässt sich clever strukturieren mit Gutscheinen. bKV wird dir der Steuerberater beraten müssen, je nachdem wie deine Rechtsform aussieht. Als EÜR-Gründer hab ich mir sagen lassen, dass's anders aussieht als im klassischen GmbH-Modell.
Mein ernsthafter Rat: Lass dich vor März 2026 nochmal konkret beraten. Die Gesetze ändern sich, und gerade bei Benefits gibt's da regelmäßig Updates. Besser jetzt investieren in gute Beratung als hinterher Nachzahlungen zu riskieren.