Hallo zusammen,
wir haben in unserem B2B-Vertrieb zwei Minijobber, die uns im August und September bei Messe-Betreuung und Leadqualifizierung unterstützen. Jetzt frag ich mich: Wie viele steuerfreie Sachbezüge darf ich ihnen eigentlich geben, ohne dass es auf die 538€-Grenze angerechnet wird?
Bisher habe ich gedacht, die 44€ monatlich sind die Obergrenze – aber ein Kollege meint, dass man da noch Verpflegung, Fahrtkosten und vielleicht sogar Gutscheine draufpacken kann, solange es insgesamt nicht zu viel wird. Für die Messetage denke ich z.B. an Fahrtgutscheine und Essensmarken.
Die Grenze zwischen Sachbezug (steuerfrei) und Gehaltsbestandteil ist mir nicht ganz klar. Wo genau zieht man die Linie bei Minijobbern?
Freue mich auf Input von euch – gerade weil wir skalieren wollen und das richtig abbilden müssen.
Die 44€-Grenze ist tatsächlich ein Knackpunkt, den viele missverstehen. Das ist der monatliche Freibetrag für Sachbezüge generell – aber: Bei Minijobbern greift zusätzlich die 538€-Grenze (bzw. jetzt 566€), und Sachbezüge werden draufgerechnet. Fahrtkosten, Verpflegung, Gutscheine – alles zählt. Mein Tipp: Dokumentier genau, was du zahlst. Und Essensmarken auf Messetagen würde ich als Spesen abwickeln, nicht als monatlichen Sachbezug. Das ist sauberer und für den Minijobber günstiger. Hast du auch überlegt, ob eine Aufwandsentschädigung besser wäre?
Guter Punkt, Klaus. Ich bin da auch gerade reingekommen – bei meiner SaaS-Idee überlege ich, wie ich meine ersten Helfer am liebsten ohne komplexe HR-Prozesse bezahle. Was ich gelernt habe: Sachbezüge bis 44€/Monat sind tatsächlich steuerfrei, aber eben NUR wenn die Gesamteinkünfte unter der Minijob-Grenze bleiben. Du darfst also nicht einfach addieren. Wenn du ihnen 450€ Gehalt zahlst + 60€ Sachbezüge, wird es eng. Meine Lösung: Lieber klarer kalkulieren und dann ehrlich sagen, dass es eben 480€ sind, anstatt versteckt zu jonglieren. Rechtssicher und weniger Ärger.