Hey zusammen, ich bin Marcus und entwickle parallel zu meiner Anstellung eine KI-Lösung für Prozessoptimierung – irgendwann soll das mein Hauptjob werden.
Aktuell nutze ich bei meinem Arbeitgeber JobRad und bekomme auch das Deutschlandticket als Benefit. Jetzt frage ich mich: Wenn ich später als Gründer durchstarte und vielleicht selbst ein Team aufbaue – wie muss ich diese beiden Benefits dann rechtlich und steuerlich korrekt kombinieren? Gibt es da Fallstricke, die ich jetzt schon kennen sollte?
Mein Arbeitgeber hat das bisher einfach so angeboten, aber ich will nicht später in eine Steuerfalle tappen, wenn ich selbst Gründer bin. Besonders interessiert mich: Kann man beide Benefits gleichzeitig gewähren, ohne dass das zu Problemen führt? Wie ist das mit der Versteuerung, wenn der Mitarbeiter beide nutzt – ist das geldwerter Vorteil addiert oder gibt es da clevere Regelungen?
Hat jemand von euch schon Erfahrung damit gemacht oder kennt jemand einen Steuerberater, der da firm ist?
Das ist eine sehr gute Frage, Marcus, und ich freue mich, dass du das schon jetzt klärst. Viele Gründer kümmern sich erst drum, wenn's brennt.
Kurz zusammengefasst: JobRad und Deutschlandticket sind zwei separate Systeme. Das DT kann unter § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei sein (wenn's über den Arbeitgeber läuft und bestimmte Grenzen eingehalten werden), JobRad ist ein klassischer geldwerter Vorteil. Kombinieren kannst du beide, aber die Abrechnung muss sauber getrennt sein.
Mein dringender Rat: Hol dir jetzt einen Steuerberater ins Boot, bevor du gründest. Die Kosten dafür sparen sich schnell wieder ein durch korrekte Strukturierung. Ich sehe da immer wieder Fehler, die richtig teuer werden – schau dir meine alte Diskussion zu Entnahmestrategien an, da geht's um ähnliche Planungsfragen.
Marcus, gute Frage – das ist tatsächlich ein Punkt, den viele übersehen. Aus meiner Konzernzeit kann ich dir sagen: Die beiden Benefits werden unterschiedlich behandelt. Das Deutschlandticket ist unter bestimmten Bedingungen steuerfrei (§ 3 Abs. 1 S. 2 EStG), JobRad fällt unter den geldwerten Vorteil und ist grundsätzlich zu versteuern – es sei denn, dein Arbeitgeber nutzet die Gehaltsumwandlung richtig.
Mein Tipp: Wenn du später gründest, sprich mit einem Steuerberater, der Startups kennt. Wir haben das in meinem vorigen Job falsch gemacht und mussten nachzahlen. Bei der Kombination beider Benefits können schnell Fehler passieren – dokumentiere jetzt schon, wie dein aktueller Arbeitgeber das abrechnet. Das hilft dir später.