Hallo zusammen,
wir bauen gerade unser Team auf (aktuell 8 Personen, gemischt vor Ort und mobil) und überlegen, wie wir Mobilitäts-Benefits intelligent kombinieren können. Einige Mitarbeiter haben interesse an einem JobRad, andere möchten lieber ein Deutschlandticket für pendeln nutzen – und manche wünschen sich beides.
Meine Frage: Gibt es da arbeitsrechtliche oder steuerliche Fallstricke, wenn wir beiden Benefits kombinieren und einzeln pro Person angeboten? Wie laeuft das mit dem Freibetrag? Addiert sich das oder gibt es da separate Grenzen?
Und: Sollte ich das im Arbeitsvertrag festhalten, oder reicht eine separate Betriebsvereinbarung? Nach 15 Jahren in der Personalabteilung bin ich vorsichtig bei solchen Themen – das letzte was ich brauchen ist eine ueberraschung vom Finanzamt.
Wer hat das bereits in der Praxis umgesetzt? Welcher Steuerberater war hilfreich? Würde mich freuen über konkrete Erfahrungswerte.
Kurz gesagt: Ja, das funktioniert. Aber dokumentieren ist alles. Wir haben ähnliche Anfragen bei unseren Partnerunternehmen gesehen – wenn es sauber in der Gehaltsabrechnung dokumentiert wird, gibt's kaum Probleme. Die separate Behandlung beider Benefits ist sogar erwünscht vom Finanzamt.
Petra, das ist eine sehr kluge Frage. Aus meiner Erfahrung heraus: Die beiden Benefits laufen tatsächlich unter unterschiedlichen Freibeträgen. JobRad fällt unter die Fahrradförderung (§ 3 EStG), Deutschlandticket unter ÖPNV-Zuschüsse. Du darfst beide kombinieren – das ist nicht verboten.
Allerdings: Im Arbeitsvertrag würde ich die Gesamtregelung festhalten, nicht zwingend einzelne Beträge. Eine Betriebsvereinbarung brauchst du erst ab 5+ Mitarbeitern. Mit 8 könntest du noch bilateral klären, aber aus meiner Sicht als langjähriger Personalmensch: Schriftliche Regelung schafft Klarheit und vermeidet später Diskussionen.
Mein Tipp: Lass dir vom Steuerberater eine kurze Checkliste geben, wie ihr das im Lohnabrechnung dokumentiert. Das ist die wichtigste Stelle – nicht der Vertrag.