Aus steuerlicher Perspektive würde ich noch einen anderen Aspekt ergänzen, der oft übersehen wird: Wenn ihr durch JTBD-Interviews merkt, dass der eigentliche Job eurer Kunden stark von eurem ursprünglichen Produktversprechen abweicht, hat das auch buchhalterische und umsatzsteuerliche Implikationen. Leistungsbeschreibungen in Verträgen, Rechnungen, AGBs - die sollten zum tatsächlich erbrachten Job passen, sonst kann das bei Betriebsprüfungen unangenehm werden.
Zur eigentlichen Frage: Ich nutze für Interviews inzwischen KI-Tools zur Transkription und Kategorisierung. Das hilft enorm dabei, Muster über viele Gespräche hinweg zu erkennen. Aber das ersetzt nicht das Zuhören im Gespräch selbst - da hat Helmut völlig recht. Der Auslöser-Moment ist wirklich der Schlüssel.