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Welche Steuern fallen bei GmbH-Gründung wirklich an?

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Stefan9190
Beiträge: 9
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(@stefan9190)
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Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#49]

Hi zusammen,

ich plane für den Herbst die Gründung einer GmbH (Software-Bereich) und versuche gerade alle Kosten zu kalkulieren. Bei den ganzen Steuerarten blicke ich ehrlich gesagt nicht mehr durch.

Klar ist: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Aber welche Steuern fallen konkret schon bei der Gründung an? Ich lese immer wieder von unterschiedlichen Angaben.

Mein Steuerberater meint, ich solle erstmal mit 25.000€ Stammkapital starten und dann schauen. Aber er hat mir noch nicht erklärt, welche Steuern ab Tag 1 anfallen vs. welche erst bei tatsächlichen Gewinnen greifen.

Da ich im Sommer noch die letzten Vorbereitungen mache und parallel freelance arbeite, möchte ich das steuerlich sauber planen. Hat jemand eine übersichtliche Aufstellung, was wirklich von Anfang an zu zahlen ist?

Besonders interessiert mich: Muss ich schon Körperschaftsteuer zahlen wenn die GmbH gegründet ist aber noch keine Umsätze hat? Und wie ist das mit der Gewerbesteuer?

Danke schonmal!


5 Antworten
SteuerfucHS29
Beiträge: 8
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(@steuerfuchs29)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Stimmt so weit. Aber Vorsicht bei den Details!

Die 25k Stammkapital sind steuerlich erst mal irrelevant - das ist ja Eigenkapital, kein Gewinn.

Ab Gründung musst du aber monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen machen (je nach Höhe). Auch wenn null drinsteht.

Und: Gewerbesteuer hat einen Freibetrag von 24.500€, aber den Hebesatz bestimmt die Gemeinde. Das kann zwischen 200% und über 500% schwanken!

Körperschaftsteuer wird übrigens quartalsweise vorangemeldet ab bestimmten Beträgen.


Antwort
R.Zimmermann
Beiträge: 4
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(@r-zimmermann)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Hallo Stefan,

grundsätzlich fallen die Steuern erst bei entsprechenden Tatbeständen an:

- Körperschaftsteuer: Nur bei tatsächlichem Gewinn (15% + 5,5% Soli)
- Gewerbesteuer: Ebenfalls nur bei Gewerbeertrag über Freibetrag (24.500€)
- Umsatzsteuer: Erst ab ersten Umsätzen

Bei reiner Gründung ohne operative Tätigkeit entstehen also erstmal keine laufenden Steuerzahlungen. Allerdings musst du trotzdem alle Steuererklärungen abgeben, auch bei Null-Ergebnissen.

Wichtig: Sobald die ersten Umsätze fließen, wird's komplex mit Voranmeldungen etc. Da würde ich von Anfang an professionelle Hilfe empfehlen.


Antwort
Heinrich K.
Beiträge: 1
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(@heinrich_52)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Woche

Zu beachten ist auch die Mindestbesteuerung bei der Körperschaftsteuer.

Selbst wenn die GmbH Verluste schreibt, kann unter Umständen eine Mindeststeuer anfallen. Das betrifft allerdings hauptsächlich größere Unternehmen oder besondere Sachverhalte.

Für Software-Startups in der Anfangsphase ist das meist nicht relevant, aber man sollte es wissen.

Mein Rat: Lass dir vom Steuerberater eine konkrete Hochrechnung für dein erstes Geschäftsjahr machen. Mit erwarteten Umsätzen und Ausgaben. So siehst du schwarz auf weiß, was auf dich zukommt.


Antwort
Henrik B.
Beiträge: 2
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(@h-bergmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Eine Ergänzung noch: Bei der Planung für den Herbst solltest du auch an die Lohnnebenkosten denken, falls du planst, dich selbst oder Mitarbeiter anzustellen.

Als GmbH-Geschäftsführer bist du sozialversicherungspflichtig (außer bei Mehrheitsgesellschaftern), das sind nochmal 20% auf dein Gehalt obendrauf.

Bei reiner Gründung ohne Gehälter fallen aber erstmal nur die Gründungskosten an (Notar, Handelsregister etc.), aber keine laufenden Steuern bis zu den ersten Geschäften.


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